86 Millionen Euro. Fünf Millionen Menschen.
Was die neue Grundsicherung wirklich kostet – und wen sie trifft


von Manfred Steglich*
07.03.2026


Im Land Bremen ist jeder siebte Einwohner auf Bürgergeld angewiesen. 34.000 Kinder wachsen in Bedarfsgemeinschaften auf. Rund 77.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter beziehen Leistungen – und mehr als die Hälfte von ihnen gilt statistisch gar nicht als arbeitslos. Es sind Beschäftigte im Niedriglohnsektor, Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Bremen ist kein Sonderfall. Es macht nur besonders sichtbar, wen diese Gesellschaft in die Grundsicherung treibt: nicht Faulheit, sondern strukturelle Prekarität.


Am 5. März 2026 hat der Bundestag beschlossen, genau diesen Menschen gegenüber härter zu werden. Die neue Grundsicherung, die ab Juli gelten soll, verschärft das Sanktionsregime erheblich. Wer dreimal einen Termin beim Jobcenter versäumt, kann künftig sämtliche Leistungen verlieren – einschließlich der Wohnkostenübernahme. In einem Wohnungsmarkt wie Bremen, wo Leistungsbeziehende ohnehin kaum Chancen haben, bedeutet das: Mietschulden, im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit.

Auch die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Wer arbeitslos wird, muss künftig erst das Ersparte aufbrauchen, bevor staatliche Hilfe fließt. Das ist eine direkte Bestrafung von Vorsorge: Wer ein Leben lang gearbeitet und gespart hat, wird gezwungen, seine Rücklage anzutasten, bevor er Unterstützung erhält. Ein Sozialstaat, der Eigenverantwortung so behandelt, hat ein grundlegendes Glaubwürdigkeitsproblem.

Eine Rechnung, die nicht aufgeht

Was bringt diese Verschärfung dem Staat? Die Bundesregierung hat die Antwort selbst ins Gesetz geschrieben: 86 Millionen Euro Ersparnis im Jahr 2026, 69 Millionen im Jahr 2027. Gemessen am Bundeshaushalt von über 500 Milliarden Euro sind das weniger als zwei Hundertstel Prozent. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband weisen zudem darauf hin, dass ein erheblicher Teil dieser Einsparungen durch den Aufbau neuer Verwaltungs- und Kontrollstrukturen wieder aufgezehrt wird.

86 Millionen Euro. Fünf Millionen betroffene Menschen, darunter 1,4 Millionen Kinder bundesweit. Das ist die eigentliche Bilanz dieser Reform: ein fiskalisch marginaler Effekt, erkauft mit erheblichem menschlichem Druck.

Zum Vergleich: In den letzten fünf Jahren sind die Lebensmittelpreise um über 36 Prozent gestiegen. Der Regelsatz wurde zwei Jahre in Folge nicht erhöht. Die reale Kaufkraft der Leistungsbeziehenden ist damit bereits gesunken – bevor die neuen Sanktionen überhaupt greifen.

Worum geht es dann wirklich? Ein schwächerer Sozialstaat erhöht die Existenzangst im Fall von Arbeitslosigkeit. Wer weiß, dass ihm bei Jobverlust rasch drastische Sanktionen drohen, wird eher bereit sein, schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne zu akzeptieren. Die Reform wirkt damit nicht nur auf Leistungsbeziehende – sie verändert das Kräfteverhältnis auf dem gesamten Arbeitsmarkt. 

Nicht Verweigerer, sondern Kranke

Die politische Debatte suggeriert, die Reform richte sich gegen eine kleine Gruppe bewusster „Arbeitsverweigerer“. Die empirische Realität sieht anders aus. Studien der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Bei mehr als der Hälfte der begutachteten arbeitslosen Leistungsbeziehenden liegt mindestens eine psychiatrische Diagnose vor – Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen.

Für diese Menschen ist ein versäumter Termin beim Jobcenter selten Ausdruck von Gleichgültigkeit. Er ist Ausdruck einer Erkrankung. Ein Sanktionssystem, das darauf mit Leistungsentzug antwortet, bestraft nicht Unwilligkeit – es bestraft Krankheit. Die Abwärtsspirale ist vorprogrammiert: Weniger Geld, mehr Stress, schlechtere Gesundheit, weitere Terminversäumnisse.

Hinzu kommen strukturelle Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit, die das neue Gesetz konsequent ignoriert: fehlende Ausbildungsplätze, unzureichende Kinderbetreuung, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, regionale Ungleichgewichte. Die Bundesagentur für Arbeit selbst meldet, dass die Jobchancen für Arbeitslose derzeit so niedrig sind wie noch nie – gemessen an einem Indikator, der normalerweise bei sieben liegt und aktuell bei 5,7 steht. In dieser Lage die Sanktionen zu verschärfen, ist unverhältnismäßig und trifft die Falschen. 

Der Staat entlarvt sich selbst

Besonders aufschlussreich ist eine Detail des Gesetzentwurfs, das in der öffentlichen Debatte kaum beachtet wurde: Wenn Eltern mit mehr als 30 Prozent sanktioniert werden, müssen Jobcenter künftig das Jugendamt informieren, damit dieses eine Kindeswohlgefährdung prüft.

Diese Regelung ist eine unfreiwillige Selbstauskunft. Wer eine solche Prüfpflicht gesetzlich verankert, gibt damit zu, dass die eigenen Sanktionen das Wohl von Kindern gefährden können. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge hat darauf hingewiesen, dass materielle Armut in einer wohlhabenden Gesellschaft selbst eine Form struktureller Gewalt ist – und damit eine reale Gefährdung kindlicher Entwicklung. Der Staat verursacht diese Gefährdung, installiert einen Kontrollmechanismus für die Folgen und nennt das Reform.

In Bremen, wo 34.000 Kinder in Bedarfsgemeinschaften aufwachsen, ist das keine abstrakte Debatte. 

Symbolpolitik mit realen Kosten

Die neue Grundsicherung ist fiskalisch kaum relevant, arbeitsmarktpolitisch wirkungslos und verfassungsrechtlich angreifbar – das Bundesverfassungsgericht hat das Existenzminimum als Bestandteil der Menschenwürde klar geschützt. Was sie tatsächlich leistet, ist politische Symbolik: Sie sendet das Signal, dass Arbeitslosigkeit härter bestraft werden soll.

Stattdessen gebraucht würden Investitionen: in Beratung und Qualifizierung, in Kinderbetreuung, in einen sozialen Wohnungsmarkt. Was Menschen in schwierigen Lebenslagen brauchen, ist keine Drohkulisse, sondern Unterstützung auf Augenhöhe. Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden will arbeiten – scheitert aber an strukturellen Hindernissen, nicht an mangelndem Willen.

Wer zahlt den Preis für die Symbolpolitik? Nicht die Haushalte. Sondern die Menschen, die ohnehin am wenigsten haben – in Bremen wie bundesweit.

Sozialpolitik, die das als Reform verkauft, hat die Diagnose verfehlt. 



* Manfred Steglich ist Sozialwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Stadt- und Regionalforschung. Langjährige Tätigkeit in der empirischen Sozialforschung. Studien zur Sozialpolitik, insbesondere zur Armutsforschung und Segregation. Daneben Arbeit als freier Autor und Redakteur. Website: manfredsteglich.de

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