Skandalträchtig, kontrollresistent, kaum demokratieverträglich
Der Verfassungsschutz - Ein Problemfall der Demokratie auf dem Weg zum „echten Geheimdienst"


von Rolf Gössner*
11.09.2026

Der Verfassungsschutz soll grundlegend reformiert und mit mehr Macht ausgestattet werden. Unser Autor kennt die Behörde aus bitterer eigener Erfahrung – und nennt fünf Gründe, warum die Pläne eine echte Gefahr für unsere Demokratie sind.

Der Verfassungsschutz ist im Aufwind! Das ist schon seit Längerem so, aber jetzt soll er grundlegend reformiert und aufgerüstet werden. Das schwarz-rote Bundeskabinett hat jüngst den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beschlossen.(1) Da stellt sich doch die Frage: Ist mittlerweile wirklich in Vergessenheit geraten, dass es sich bei diesem Inlandsgeheimdienst um einen notorischen Problemfall mit einer ellenlangen Skandalgeschichte handelt?

Als Betroffener einer jahrzehntelangen Dauerbeobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sehe ich mich veranlasst, die grundsätzliche Problematik in Erinnerung zu rufen, die mit dem Verfassungsschutz (VS) als Inlandsgeheimdienst verbunden ist und die ihn zu einem gravierenden Problemfall der Demokratie macht.

Ein ganzes Studenten- und fast ein Arbeitsleben lang unter VS-Beobachtung

Tatsächlich habe ich selbst erleben müssen, was es heißt, von diesem Geheimdienst insgesamt vier Jahrzehnte lang als „Staats- und Verfassungsfeind“ beobachtet und ausgeforscht zu werden. Seit Beginn der 1970er Jahre ein ganzes Studenten-, Ausbildungs- und später fast ein Arbeitsleben lang: in allen meinen beruflichen Funktionen als Rechtsanwalt, Publizist, parlamentarischer Berater, als Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ und auch noch als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen.

Meine BfV-Personenakte umfasst mehr als 2.000 Seiten mit – zum großen Teil aus „Sicherheitsgründen“ geschwärzten – Dokumenten und Informationen: Spitzelberichte, Dokus und Ausforschungsergebnisse über mich und meine angeblich „nachhaltige Unter- stützung linksextremistischer Bestrebungen“, über meine beruflichen, politischen und ehrenamtlichen Kontakte und Aktivitäten sowie über meine Bücher und Vorträge, Artikel und Interviews. Und all dies ohne Rücksicht auf zu schützende Berufsgeheimnisse wie das Mandatsgeheimnis oder den Informantenschutz. Mein berufliches, aber auch politisches und privates Leben hat das stark beeinträchtigt.

Vor Gericht gegen den Verfassungsschutz gewonnen – politische Konsequenzen blieben jedoch aus

Erst drei Jahre, nachdem ich Klage gegen das BfV eingereicht hatte, teilte dieses dem Gericht Ende 2008 mit, dass meine Beobachtung von nun an eingestellt worden sei.(2) Während eines 15 Jahre dauernden Verfahrens kamen die Gerichte aller drei Instanzen zu eindeutigen Urteilen: Sie erklärten diese geradezu kafkaeske Überwachungs- und Ausforschungsgeschichte – mangels verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Ziele meinerseits – von Anfang an für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig (zuletzt Ende 2020 rechtskräftig das Bundesverwaltungsgericht).(3) Klare Entscheidungen zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung.(4)

Doch abgesehen von meiner gerichtlichen Rehabilitierung, zahlreichen kritischen Medienberichten und Solidaritätsbekundungen sind die dringend notwendigen politischen und rechtlichen Konsequenzen bis heute ausgeblieben. Deshalb möchte ich im Folgenden fünf Gründe darlegen, weshalb sich der Verfassungsschutz (VS) schon seit Langem und bis heute als Problemfall der Demokratie erweist, der mit der geplanten Geheimdienst-Reform noch erheblich zu eskalieren droht:

1. Lizenz zur ideologischen Gesinnungskontrolle

Als sogenanntes Frühwarnsystem der „wehrhaften Demokratie“ betreibt der Verfassungsschutz weit im Vorfeld eines Straftatverdachts, von Gewaltbereitschaft oder denkbaren Gefahren ideologische Gesinnungskontrolle mit offenen und geheimen Mitteln. Dafür hat er die gesetzliche Lizenz zur Bespitzelung und Infiltration politisch verdächtiger Gruppen und Parteien, gelegentlich auch von Einzelpersonen, mittels Verdeckter Ermittler und V-Leute, Observationen und Lauschangriffen.(5) Diese Befugnisse sind verbunden mit schweren Eingriffen in Persönlichkeitsrechte und Grundrechte auf Meinungs-, Presse- und Organisationsfreiheit sowie in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Zielpersonen, aber auch von Unbeteiligten.

2. Die Macht, jemanden zum „Extremisten“ zu erklären

Dem Verfassungsschutz wird Definitionsmacht hinsichtlich der Frage zugestanden, was als „extremistisch“ bzw. „verfassungsfeindlich“ zu gelten hat – Begriffe, die keine gesetzliche Definition kennen. Dabei übt er wirkmächtige Interpretations- und Sprachherrschaft aus – mit oft weitreichenden und einschüchternden Folgen für die Betroffenen: Denn seine Stigmatisierungen können dazu führen, dass oppositionelle Gruppen und politisch verdächtigte Personen aus dem demokratischen Willensbildungsprozess ausgegrenzt und zu inneren Feinden erklärt werden. Solche Inlandsgeheimdienste mit Fokus auf die eigene Bevölkerung und deren Vereinigungen sind in anderen Staaten Europas, sind in liberalen Demokratien ansonsten unbekannt.

3. Eine Geschichte von Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen

Die 76-jährige Geschichte des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene lässt sich auch als eine Geschichte von Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen schreiben: von seinen frühen altnazistischen Prägungen, seiner maßgeblichen Beteiligung an Kom- munistenverfolgung und Berufsverboten (der 1950er bis 1980er Jahre), der Überwachung linkspolitisch-sozialer Bewegungen, demokratischer Organisationen und Parteien, die als „linksextremistisch beeinflusst“ eingestuft werden, über skandalöse Sicherheits- überprüfungen, illegale Ausforschung von Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Gewerkschaftern, und rechtswidrige Telefonabhöraktionen bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als „Celler Loch“ in die Geschichte einging.

Eine Chronik ohne Ende, die bis in neuere Zeiten fortgeführt werden kann: so etwa mit der V-Mann-Affäre im ersten NPD-Verbotsverfahren sowie mit kriminellen V-Leute-Verflechtungen in den mörderischen NSU-Komplex und in gewaltbereite Naziszenen bis hin zu Vertuschungen und Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie. Eine desaströse Skandalgeschichte, die bis heute nicht vollständig aufgeklärt werden konnte.

4. Heillose Verstrickungen über unkontrollierbares V-Leute-System

Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben rechtsextreme Netzwerke, Szenen und Parteien, die sie lediglich beobachten sollten, vielfach über ihre bezahlten V- Leute und Spitzel mitfinanziert und mitgeprägt, gegen polizeiliche Ermittlungen abgeschirmt, geschützt und gestärkt. Über ihr weitgehend unkontrollierbares V-Leute-System verstrickten sie sich heillos in kriminelle und mörderische Machenschaften, wodurch der Verfassungsschutz gewissermaßen selbst Teil des Naziproblems geworden ist. Trotz der hohen Zahl an V-Leuten im Nazispektrum und NSU-Umfeld hatten sich seine Erkenntnisse in wesentlichen Bereichen offenbar wenig gesteigert. Jedenfalls hat er insoweit als „Frühwarnsystem“, das er ja sein soll und sein will, über Jahrzehnte hinweg system- und ideologiebedingt grandios versagt. Verfassung und Rechtsstaat hat er dabei mehr geschadet als geschützt.

5. Fremdkörper in der Demokratie

Man muss es so klar und deutlich sagen: In Wirklichkeit trägt der „Verfassungsschutz“ einen euphemistischen Tarnnamen, hinter dem sich ein ideologisch geprägter, politisch agierender Regierungsgeheimdienst versteckt. Und gerade in dieser Ausprägung ist er letztlich Fremdkörper in der Demokratie. Warum? Weil er selbst demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht. Und solche Geheimorgane neigen auch in einer Demokratie zu Verselbstständigung und Machtmissbrauch, wie die VS- Skandalgeschichte eindrucksvoll belegt. Dabei umschlingt ihr Geheimhaltungs- und Vertuschungssystem zum Schutz ihrer Informanten, V-Leute und Praktiken auch Justiz und Parlamente, die die Geheimdienste zwar kontrollieren sollen, aber häufig systembedingt daran scheitern.

Die parlamentarische Kontrolle erfolgt ihrerseits geheim und derzeit fast ohne Oppositionsbeteiligung – und damit wenig demokratisch. Und Gerichtsprozesse, in denen etwa V- Leute eine Rolle spielen, werden mitunter zu rechtsstaatswidrigen Geheimverfahren, in denen Akten, Dokumente und Informationen aus Gründen des „Quellenschutzes“ oder des „Staatswohls“ vorenthalten oder manipuliert sowie Zeugen ganz oder teilweise gesperrt werden.

Operative Eingriffsbefugnisse: Künftig soll der Geheimdienst noch mehr Macht bekommen!

An diese strukturellen Probleme und Defizite ist aktuell deshalb so dringend zu erinnern, weil dem Bundesverfassungsschutz mit der anstehenden Geheimdienst-Reform auch noch gefährliche operative Eingriffsbefugnisse zugestanden werden sollen – mit der Folge einer immensen Ausweitung seiner Machtfülle. Ausgerechnet solche skandalträchtigen, kontrollresistenten und letztlich nicht demokratiekompatiblen Geheiminstitutionen sollen also – geschichtsvergessen – weiter aufgerüstet und massenüberwachungstauglicher gemacht werden, anstatt sie wirksam zu zügeln.

Doch wer solche Geheimdienste auch noch mit operativen Eingriffsbefugnissen bis hin zu Desinformation und Sabotage, Wohnungseinbrüchen und Staatstrojanern ausstattet, schadet Demokratie, Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit. Und dies womöglich mehr und intensiver, als diese verfassungsrechtlichen Prinzipien mit solchen Mitteln etwa vor hybriden Angriffen geschützt werden können. Im Übrigen fallen die Abwehr konkreter Gefahren und die Verfolgung strafbarer Handlungen bekanntlich in die Zuständigkeit von Polizei und Justiz.

(vom Autor leicht veränderte Fassung; Originaltitel: "Ich wurde vier Jahrzehnte vom Verfassungsschutz beobachtet – das stand in meiner Akte")

Anmerkungen

(1) Rolf Gössner, Vom Geheimdienst zur Geheimpolizei? Die Bundesregierung verschiebt rote Linien, in: der Freitag.de v. 25.08.2026: https://www.freitag.de/autoren/rolf-goessner/geheimdienst-reform-rolf-goessner-warnt-vor-lizenz-zu-einbruch-und-sabotage
(2) https://ilmr.de/wp-content/uploads/2020/12/RG-Hintergrund-VS-%C3%9Cberwachgs-Verfahrensgeschichte12-2020.pdf
(3) https://www.bverwg.de/141220U6C11.18.0 ; https://mmm.verdi.de/recht/rolf-goessner-besiegt-den-verfassungsschutz-70367/
(4) https://ilmr.de/2020/rolf-goessner-gewinnt-endgueltig-rechtsstreit-gegen-bundesverfassungsschutz/
(5) https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/linke-enttarnen-v-mann-wir-sind-wahnsinnig-wuetend-ueber-den-jahrelangen-verrat

Literaturhinweise:

-  Der Fall Rolf Gössner: „Justizielle Reinwaschung eines Linksextremisten“, in: Mathias Brodkorb, Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien, Springe 2024, S. 72 ff.
-  Gössner, Der „Verfassungsschutz“ – Relikt des Kalten Krieges, in: Kerth/Kutscha (Hg.), Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz? Ein Geheimdienst und seine Praxis, Köln 2020, S. 9 ff.
-  Ders., Geheime Informanten. Neonazis im Dienst des Staates (Knaur-Verlag), neobooks 2012
-  Ronen Steinke, Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht, Berlin/München 2023



Der Beitrag erschien bereits am 01.09.2026 im Freitag, der Wochenzeitung für Politik, Wirtschaft und Kultur.
Originalquelle im Internet


Über den Autor:
Dr. Rolf Gössner* ist Publizist und Jurist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Er war über 40 Jahre lang unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes »Verfassungsschutz« – grundrechtswidrig, wie die Gerichte in einem 15-jährigen Verfahren durch alle Instanzen geurteilt haben (zuletzt mit rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2020). Internet: www.rolf-goessner.de Rolf Gössner lebt in Bremen, wo er von 2007-2023 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen war.


Mehr zu Ungleichheit und Verteilungs - gerechtigkeit



Rentenreformen und Babyboomer-Renten sind finanzierbar.

von Reiner Heyse

Weitere Sargnägel für die umlagefinanzierte Rente – Widerstand braucht positive Ziele! Die Ampel-Regierung will weitere Sargnägel für die gesetzliche umlagefinazierte Rente einschlagen. Der Widerstand dagegen ist noch schwach. Er braucht dringend positive Ziele. Die Finanzierung für nachhaltige Reformen ist, bei politischem Willen, nachhaltig lösbar.
weiter lesen...


Soziale Spaltung in Bremen und Hintergründe der unbezahlbaren Mieten

von Rodolfo Bohnenberger

Kaum ein Bundesland hat prozentual so viele Niedriglöhner, Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Bezieher wie Bremen. Die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung haben das dramatisch verschlimmert. In einigen Ortsteilen leben über 50% aller Kinder in Familien mit Hartz IV-Bezug. Auch die seit 2019 regierende SPD/Grüne/Linke Regierungskoalition hat den Trend nicht aufgehalten. Die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in SGB II und III Bezug in Stadt Bremen stieg von April 2020 bis April 2021 um 30,3 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher stieg um 8,2 % im gleichen Zeitraum. Und gleichzeitig steigen die Mieten und verschlingen für viele bereits 40% oder noch mehr ihres Einkommens.
weiter lesen...


Tam Tam und Tabu.
Die Einheit: Drei Jahrzehnte ohne Bewährung.

von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld

"Das Jahr 1990 kann als einer der wichtigsten Momente der Nachkriegsgeschichte angesehen werden, da es einzigartige Chancen bot - sowohl für eine internationale Friedensordnung wie auch für eine erneuerte Demokratie, die dann diesen Namen verdiente. Heute wissen wir, dass diese Chancen aus geopolitischen Interessen und denen der Kapitaleigner gezielt blockiert und somit verspielt wurden. Warum war dies, entgegen den großen Hoffnungen der Bevölkerung, so leicht?"
Mit dieser Fragestellung wird das aktuelle, im Westendverlag erschienene Buch von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld eröffnet. Die beiden AutorInnen blicken hinter die Fassade der offziellen Verlautbarungen aus Politik und Medien und geben den Blick frei auf die Funktionsweise unserer Demokratie.
Im folgenden Auszüge aus dem Buch (mit freundlicher Genehmigung des Westendverlags) von Daniela Dahn und Rainer Mausfeld.


Alternativen zur wachsenden Ungleichheit


von Christoph Butterwegge

Selten war die Bundesrepublik Deutschland politisch so zerrissen wie nach dem parlamentarischen Trauerspiel in Thüringen und dem ihm folgenden Rücktritt Annegret Kramp-Karrenbauers als CDU-Vorsitzende. Um diese sich gewissermaßen auf der parteipolitischen Vorderbühne abspielenden Ereignisse verstehen zu können, muss man die gesellschaftlichen Hintergründe der Zersplitterung des Parteiensystems, des Niedergangs der beiden „Volksparteien“ und der Krise des parlamentarischen Repräsentativsystems einschließlich der sozialen Abstiegsängste in der unteren Mittelschicht und der (Wahl-)Erfolge des Rechtspopulismus ausleuchten. Weiter lesen...


Buchempfehlung „Der Triumph der Ungerechtigkeit“.


von Helmuth Weiss

Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich in fast allen Ländern immer weiter. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Wirtschaftskrise ab 2020 wird es von allergrößter Bedeutung sein, dass nicht erneut die unteren Bevölkerungsschichten zur Kasse gebeten werden. Die beiden Autoren Emanuel Saez und Gabriel Zucman liefern dazu brauchbare Ansätze. Weiter lesen...


Corona-Virus in der EU: Gesundheitssysteme nicht vorbereitet


von Werner Rügemer

Der Corona-Virus hat die Gesundheitssysteme der Europäischen Union unvorbereitet getroffen. Die Ausrichtung am privatem Profit muss beendet werden Weiter lesen...